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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93   

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https://dejure.org/1993,5086
BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93 (https://dejure.org/1993,5086)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 2Z BR 29/93 (https://dejure.org/1993,5086)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 2Z BR 29/93 (https://dejure.org/1993,5086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung; Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses in Bezug auf die Durchführung umfangreicher Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten; Erforderlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 999
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Bei der Bestellung eines Verwalters (§ 26 WEG) handele es sich nämlich nicht um ein Rechtsgeschäft im Sinne von § 25 Abs. 5 WEG, sondern um die von dieser Vorschrift nicht eingeschränkte Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamm, OLGZ 1978, 185, 187; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; OLG Zweibrücken, ZMR 1986, 369, 370; KG, NJW-RR 1987, 268; OLG Saarbrücken, ZMR 1998, 50, 53; OLG Celle, OLGR 2002, 75, 77; Bärmann/ Pick/Merle, aaO, § 25 WEG Rdn. 102 m.w.N.; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 25 Rdn. 21; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 9; Niedenführ/Schulze, aaO, § 25 Rdn. 7; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 25 WEG Rdn. 31; Palandt/Bassenge, aaO, § 25 WEG Rdn. 16; a.A. Schmid, BlGBW 1979, 41, 42; zweifelnd Riedel/Vollkommer, Rpfleger 1966, 337, 338).
  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05

    Verwaltertätigkeit einer BGB -Gesellschaft

    2 Z 123/88">BayObLGZ 1989, 4, 6; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1299, 1300; BayObLG WuM 1993, 488, 489 f.).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Diese Bonität kann bei einem Einzelkaufmann, der nicht über ausreichendes Vermögen oder über Sicherheiten verfügt, ebenso fehlen wie bei einer "normalen" GmbH, deren Bestellung als Verwalter aber nicht schon an der Rechtsform scheitert (BayObLG, WuM 1993, 488, 489 f.).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07

    Notwirtschaftsplan

    Im Grundsatz ist daran festzuhalten, dass bei der Vorbereitung der Neubestellung eines Verwalters die Einholung mehrerer Angebote erforderlich ist, um die Angemessenheit der Honorarvorstellungen der jeweiligen Leistungsanbieter überprüfen zu können (so Senat NZM 2003, 486 = ZWE 2002, 486; ebenso Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 9; a.A. BayObLG WuM 1993, 488 = WE 1994, 184; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 34).
  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    Die durch das OLG Hamburg angeführte Entscheidung des BayObLG (WuM 1993, 488) deutet zwar in dieselbe Richtung, erscheint dem Senat allerdings vom Sachverhalt her nicht als eindeutig, da das BayObLG hier selbst von einer Vertragsänderung spricht.
  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

    Der Senat pflichtet der wohl herrschenden Meinung bei, wonach der Verwalter das Stimmrecht von Eigentümern, die er kraft Vollmacht vertritt, auch bei der Abstimmung über seine eigene Bestellung zum Verwalter ausüben darf (BayObLG WuM 1993, 488, 489; Bärmann/Pick/Merle, 8. Aufl., § 26 Rz. 9).
  • LG Karlsruhe, 28.06.2011 - 11 S 7/10

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bestellung einer haftungsbeschränkten

    Für die Bestellung einer GmbH zur Verwalterin ist seit der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 05.05.1993 (Az. 2Z BR 29/93, WuM 1993, 488; hier zitiert nach juris) anerkannt, dass diese trotz der beschränkten Haftung der GmbH unter dem Blickwinkel der ordnungsgemäßen Verwaltung nicht zu beanstanden ist.
  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).

    Die Beschlussanfechtung des Antragstellers kann jedoch erfolgreich sein, wenn die Entlastung dazu führt, dass den Eigentümern mögliche (Schadensersatz-)Ansprüche gegen die zu entlastenden Personen (Verwalter oder Beirat), etwa wegen nicht ordnungsgemäßer Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) oder wegen sonstiger zurückliegender Verletzungen ihrer Pflichten durch Nichtbeachtung der Teilungserklärung (siehe auch oben 3 a)) verloren gehen und für einen solchen "Verzicht" auch nicht aus besonderen Gründen ein Anlass besteht (vgl. BGH FG Prax 2003, 254, 256 ff = NJW 2003, 3124 und BGH NJW 2003, 3554, 3555; für den Verwaltungsbeirat vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93, zitiert nach Juris).

  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Denn die Jahresabrechnung ist eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, so dass in die Jahresabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, solange die Beträge nur tatsächlich vom Gemeinschaftskonto gezahlt wurden (BGH NJW 1997, 2106, 2108; KG NJW-RR 1997, 715, 716; BayObLG WuM 1993, 488, 489; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 72).

    Die Frage, ob die Höhe der dem Hausmeister gewährten Vergütung angemessen ist und einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, hat daher - wie die Vorinstanzen zu Recht angenommen haben - lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (vgl. BayObLG WuM 1993, 488, 489) und kann keine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung rechtfertigen, der nur die formelle und zahlenmäßige Richtigkeit der Abrechnung billigt.

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03

    Zur hinreichenden Transparenz einer Jahresabrechnung

  • OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00

    Wohnungseigenstumsrecht; Nichtiger Mehrheitsbeschluß zu Lasten des Kernbereichs

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 170/03

    Sondereigentumsfähigkeit einer Balkonbelags - Wirkungen eines Negativbeschlusses

  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

  • KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anordnung der Kostenerstattung nach Rücknahme der

  • KG, 15.11.2000 - 24 W 6514/99
  • AG München, 27.02.2018 - 483 C 10766/16

    Anforderungen an eine Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 9/99

    Ermessensfehler bei der Kostenentscheidung

  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 149/98

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1057
BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93 (https://dejure.org/1993,1057)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93 (https://dejure.org/1993,1057)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 3 StR 89/93 (https://dejure.org/1993,1057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 235 Abs. 1 StGB; § 238 Abs. 1 StGB; § 239 Abs. 1 StGB; § 22 Nr. 5 StPO; § 244 Abs. 3 S. 1 StPO
    Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei fehlendem Strafantrag; Ausschluß eines Richters, wenn er in der Sache Zeuge ist (Erlangung von dienstlichem Wissen innerhalb des anhängigen Verfahren); unzulässige Beweiserhebung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereröffnung der Beweisaufnahme zur erneuten Vernehmung einer Zeugin - Hilfsbeweisantrag gerichtet auf die Vernehmung des Vorsitzenden über ein Gespräch mit der nicht auffindbaren Zeugin - Anforderungen an die Erhebung von Verfahrensrügen - Verwertung von privatem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 24 Abs. 2, § 244 Abs. 3 S. 1
    Strafverfolgung wegen (tateinheitlicher) Freiheitsberaubung auch ohne Strafantrag wegen Kindesentziehung

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 239
  • NJW 1993, 2758
  • MDR 1993, 999
  • NStZ 1994, 80
  • StV 1993, 507
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.09.1957 - 1 StR 269/57
    Auszug aus BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93
    Der Tatbestand der Kindesentziehung schützt das elterliche oder sonstige familienrechtliche Sorgerecht; dem Interesse des Kindes dient die Vorschrift nur mittelbar (BGHSt 1, 364; 10, 376, 378; Vogler aaO § 235 Rdn. 1; Dreher/Tröndle aaO § 235 Rdn. 2).
  • BGH, 26.07.1988 - 1 StR 379/88

    Freiheitsberaubung in Tateinheit begangen mit Vergewaltigung und Entführung gegen

    Auszug aus BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93
    Dann nämlich ist die Entführung ein Spezialfall der Freiheitsberaubung, und sie verdrängt diese im Wege der Gesetzeskonkurrenz (BGHSt 19, 320 f. - zur Nötigung - 28, 18, 19; BGHR StGB § 239 I Konkurrenzen 2, 5; Strafantrag 1).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93
    Weder eine solche dienstliche Erklärung (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, zitiert bei Rissing-van Saan, MDR 1993, 310, 311 Fußnote 7), noch der Umstand der Benennung als Zeuge (BGHSt 14, 219, 220), führen zu einem Ausschluß als erkennender Richter nach § 22 Nr. 5 StPO.
  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 172/91

    Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Entführung gegen den Willen des

    Auszug aus BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93
    Dann nämlich ist die Entführung ein Spezialfall der Freiheitsberaubung, und sie verdrängt diese im Wege der Gesetzeskonkurrenz (BGHSt 19, 320 f. - zur Nötigung - 28, 18, 19; BGHR StGB § 239 I Konkurrenzen 2, 5; Strafantrag 1).
  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93
    Weder eine solche dienstliche Erklärung (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, zitiert bei Rissing-van Saan, MDR 1993, 310, 311 Fußnote 7), noch der Umstand der Benennung als Zeuge (BGHSt 14, 219, 220), führen zu einem Ausschluß als erkennender Richter nach § 22 Nr. 5 StPO.
  • BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64
    Auszug aus BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93
    Dann nämlich ist die Entführung ein Spezialfall der Freiheitsberaubung, und sie verdrängt diese im Wege der Gesetzeskonkurrenz (BGHSt 19, 320 f. - zur Nötigung - 28, 18, 19; BGHR StGB § 239 I Konkurrenzen 2, 5; Strafantrag 1).
  • BGH, 16.10.1951 - 1 StR 468/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93
    Der Tatbestand der Kindesentziehung schützt das elterliche oder sonstige familienrechtliche Sorgerecht; dem Interesse des Kindes dient die Vorschrift nur mittelbar (BGHSt 1, 364; 10, 376, 378; Vogler aaO § 235 Rdn. 1; Dreher/Tröndle aaO § 235 Rdn. 2).
  • BGH, 20.06.1989 - 4 StR 82/89

    Diebstahl und Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93
    Der undifferenzierten Übertragung dieser Rechtsprechung auf das Verhältnis der Kindesentziehung zur Freiheitsberaubung (so OLG Düsseldorf JR 1981, 386, 387 mit zust. Anm. von Bottke; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1989 - 4 StR 82/89; Vogler in LK 10. Aufl. § 238 Rdn. 1; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 238 Rdn. 5; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 238 Rdn. 2) vermag der Senat in den Fällen nicht zu folgen, in denen sich die Freiheitsberaubung gegen das Kind richtet.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Mittelbar dient die Vorschrift dem Schutz des Kindes, nämlich dessen körperlicher und seelischer Entwicklung (vgl. BTDrucks. 13/8587 S. 23, 38; BGHSt 39, 239, 242).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Eine Vernehmung als Zeuge wäre ein unzulässiges Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO; es entzöge dem Angeklagten den gesetzlichen Richter (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - 3 StR 89/93, NJW 1993, 2758).
  • OLG Oldenburg, 14.05.2020 - 1 Ws 140/20

    Ausschluss eines Richters kraft Gesetzes nach § 22 Nr. 5 StPO; Vorbefassung in

    Deshalb reicht es nach der Rechtsprechung weder aus, dass er als Zeuge benannt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239 = NJW 1993, 2758), noch dass er zwar als Zeuge geladen, aber nicht vernommen worden ist; erst recht reicht die bloße Möglichkeit, dass er als Zeuge in Betracht kommen kann, nicht aus, den Ausschluss nach § 22 Nr. 5 StPO zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 m.w.N.; ferner LR- Siolek , StPO 27 , § 22 Rn. 42).

    bb) Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung, ob eine mündliche oder schriftliche Äußerung eines Richters die Voraussetzungen des § 22 Nr. 5 StPO erfüllt oder nicht, kann vielmehr nur die Frage sein, ob der Richter tatsächlich Bekundungen als Zeuge gemacht hat, weil seine Wahrnehmungen Tatsachen und Vorgänge zur Schuld- und Straffrage betreffen, die er "außerhalb des anhängigen Prozesses" gemacht hat, "wie es für einen Zeugen kennzeichnend ist" (vgl.BGH, Urteil vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239 = NJW 1993, 2758; Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 m.w.N.).

    Handelt es sich nämlich um die laufende Hauptverhandlung und das anhängige Verfahren betreffende dienstliche Wahrnehmungen, die er in seiner amtlichen Eigenschaft als mit der Sache befasster Richter machen musste, können die so wahrgenommenen Tatsachen und Umstände in zulässiger Weise durch eine dienstliche Äußerung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239 = NJW 1993, 2758; Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 ).

    cc) Etwas anderes gilt - in Abgrenzung zur vorzitierten Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239 = NJW 1993, 2758; Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 ) - für dienstliche Erklärungen über Wahrnehmungen, die ein erkennender Richter in einer früheren Hauptverhandlung gemacht hat.

    Sollen jedoch außerhalb der laufenden Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse, die - anders als in dem vom 3. Strafsenat beurteilten Sachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239 = NJW 1993, 2758) - nicht aus einer lediglich "aufgedrängten kurzen Information" bestehen (so BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ), einer Würdigung unterzogen und für die Beurteilung der Straf- und Schuldfrage herangezogen werden, so darf dies nicht zum Inhalt einer dienstlichen Erklärung gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ).

  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Erscheint danach bereits zweifelhaft, ob einem erkennenden Richter, der sich dienstlich über Vorgänge äußert, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat, die dem Gesetzgeber vor Augen stehende kritische Distanz eines unbeteiligten Dritten fehlt (vgl. BGHSt 39, 239 m. Anm. Bottke NStZ 1994, 81; BGHSt 44, 4; Schmid GA 1980, 285, 292 ff.), so ist dies jedenfalls für den beauftragten Richter in der Regel auszuschließen.

    Es kann dahinstehen, ob einzelfallbezogene Beweisergebnisse, die im anhängigen Verfahren von erkennenden Richtern außerhalb der Hauptverhandlung gewonnen worden sind, überhaupt als gerichtskundig behandelt werden dürfen (bejahend BGHSt 39, 239, 241 mit zust. Anm. Bottke NStZ 1994, 81; BGHSt 44, 4, 9; Foth aaO; a. A. für Beweisergebnisse aus einer früheren, ausgesetzten Hauptverhandlung Alsberg/Nüse/Meyer aaO S. 550 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 3. Aufl. Rdn. 28; Gollwitzer aaO Rdn. 230; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 52).

    Für knappe, leicht überschaubare Informationen, die einem Mitglied des erkennenden Gerichts in einem laufenden Verfahren "aufgedrängt" werden, bevor dieses das Gespräch abbrechen und den Informanten auf eine Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung verweisen kann (vgl. BGHSt 39, 239), mag dies zutreffen.

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Bei der Aussage I B's handelte es sich um einen einfachen, evidenten, problemlos wahrzunehmenden prozessual erheblichen Vorgang (vgl., BGHSt 39, 239, 240; 44, 4, 9).
  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Äußert sich ein erkennender Richter in einer dienstlichen Erklärung über Wahrnehmungen, die er in einer früheren Hauptverhandlung gemacht hat, darf der Inhalt der dienstlichen Erklärung nicht für die Beurteilung der Schuld- und Straffrage im Rahmen der Beweiswürdigung verwertet werden (in Abgrenzung zu BGHSt 39, 239).

    Soweit das Landgericht sein Verhalten am Leitsatz der Entscheidung BGHSt 39, 239 ausgerichtet hat, verkennt es, daß diesem Urteil ein vom vorliegenden Fall deutlich abweichender Sachverhalt zugrundelag.

  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im

    Ein erkennender Richter ist nicht Zeuge i.S.d. § 22 Nr. 5 StPO, wenn er sich dienstlich über Vorgänge äußert, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat (Im Anschluß an BGHSt 39, 239).

    bb) Eine Zeugenvernehmung im Sinne des § 22 Nr. 5 StPO erfordert nicht stets eine persönliche Anhörung durch ein Organ der Rechtspflege (so aber Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO § 22 Rdn. 43 im Anschluß an RGSt 12, 180; 58, 286; RG JW 1913, 1001 und JW 1926, 2192; vgl. auch Bottke NStZ 1994, 81 - Anm. zu BGHSt 39, 239; gegen die Rechtsprechung des Reichsgerichts Schmid GA 1980, 285 ff.); es kommen auch schriftliche Erklärungen in Betracht (vgl. Rudolphi in SKStPO § 22 Rdn. 21; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 22 Rdn. 20; Wassermann in AK-StPO § 22 Rdn. 11 a).

    Handelt es sich nämlich um die laufende Hauptverhandlung und das anhängige Verfahren betreffende dienstliche Wahrnehmungen, die er in seiner amtlichen Eigenschaft als mit der Sache befaßter Richter machen mußte, können, wie der Senat bereits entschieden hat, die so wahrgenommenen Tatsachen und Umstände in zulässiger Weise durch eine dienstliche Äußerung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHSt 39, 239, 240 f. mit insoweit zustimmender Anmerkung Bottke NStZ 1994, 81).

  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03

    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung

    Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310).
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 508/17

    Allgemeinkundigkeit bzw. Gerichtskundigkeit der Feststellungen zum IS als

    Soll beanstandet werden, dass dies nicht oder nicht ordnungsgemäß geschehen sei, so erfordert § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO den vollständigen Vortrag der entsprechenden Verfahrensvorgänge (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 146/13, juris; s. auch BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239, 240).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 4 B 76.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Ausschluss eines als Zeugen

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberster Gerichtshöfe des Bundes bereits entschieden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 273; BGHSt 11, 206; 14, 219 ; vgl. auch BGHSt 39, 239).
  • OLG Köln, 10.01.1995 - Ss 231/94
  • OLG München, 09.10.2012 - 14 AuslA 1025/12

    Europäischer Haftbefehl: Prüfung des Tatvorwurfs

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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3264
BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93 (https://dejure.org/1993,3264)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 4St RR 29/93 (https://dejure.org/1993,3264)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 4St RR 29/93 (https://dejure.org/1993,3264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Kurzinformation)

    Die Tötung eines an Tollwut erkrankten Hundes erfüllt nicht den Tatbestand der Sachbeschädigung

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2760
  • MDR 1993, 999
  • DÖV 1994, 792
  • BayObLGSt 1993, 61
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.03.1977 - RReg. 4 St 44/77
    Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
    Diese Formulierung bezeichnet kein Tatbestandsmerkmal, vielmehr ist die von einem vernünftigen Grund getragene Tötung rechtmäßig, wenn der Täter aus diesem Grunde heraus handelt (BayObLGSt 1977, 41 f.).

    b) Auch der Jagdschutz kann einen vernünftigen Grund zur Tötung eines Wirbeltieres abgeben (BayObLGSt 1977, 41/43).

  • OLG Stuttgart, 14.01.1981 - 1 Ss 1005/80
    Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
    Soweit das OLG Köln (NJW 1965, 408) und das OLG Stuttgart (NStZ 1981, 184 ) eine Beschränkung des Verfolgungswillens des Anzeigeerstatters angenommen haben, hat es sich um besonders gelagerte Sachverhalte gehandelt - Anzeige einer Behörde im Hinblick auf ein bestimmtes Offizialdelikt, nicht aber wegen Beleidigung ihres Bediensteten, denen der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist.
  • OLG Köln, 22.09.1964 - Ss 322/64
    Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
    Soweit das OLG Köln (NJW 1965, 408) und das OLG Stuttgart (NStZ 1981, 184 ) eine Beschränkung des Verfolgungswillens des Anzeigeerstatters angenommen haben, hat es sich um besonders gelagerte Sachverhalte gehandelt - Anzeige einer Behörde im Hinblick auf ein bestimmtes Offizialdelikt, nicht aber wegen Beleidigung ihres Bediensteten, denen der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 08.03.1984 - 1 StR 12/84

    Eevolver - Double Action - Halbautomatische Selbstladewaffe

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
    Ein solcher Revolver stellt eine »halbautomatische« Selbstladewaffe - mit einer Länge von nicht mehr als 60 cm i.S. von § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WaffG dar (BGHSt 32, 300/302 f.).
  • BayObLG, 25.06.1991 - RReg. 4 St 124/90

    Jäger; Hunde; Erschießen; Jagdrevier; Wild; Garten; Wohngrundstück; Umzäunt;

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
    Zwar handelt es sich bei dem Hund um eine Sache im strafrechtlichen Sinn (BayObLG NJW 1992, 2306 /2307; Dreher/Tröndle § 242 Rn. 2; Schönke/Schröder/Eser § 242 Rn. 9; Schönke/Schröder/Stree § 303 Rn. 3; LK/Wolff StGB 11. Aufl. § 303 Rn. 3).
  • BayObLG, 11.07.1989 - RReg. 4 St 107/89
    Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
    Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß die Befreiung von der Waffenscheinpflicht nur dann eingreift, wenn aus den Umständen klar ersichtlich ist, daß die Waffe lediglich von einem Ort zum anderen befördert werden soll (BayObLGSt 1989, 113/114).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Weder die in Zueignungsabsicht weggenommene fremde bewegliche Sache noch die zerstörte oder beschädigte Sache müssen von wirtschaftlich messbarem Vermögenswert sein (vgl. zum Diebstahl RGSt 51, 97, 98; BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60, MDR 1960, 689; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 115, 116; LK-StGB/Vogel, aaO, § 242 Rn. 44; Schönke/ Schröder/Eser/Bosch, aaO, § 242 Rn. 4; vgl. zur Sachbeschädigung RGSt 10, 120, 121; BayObLG, NJW 1993, 2760, 2761; differenzierend LK-StGB/Wolff, aaO, § 303 Rn. 4, wonach die beschädigte oder zerstörte Sache für den Eigentümer zumindest einen Gebrauchs- oder Affektionswert haben muss).
  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Tateinheit zwischen Sachbeschädigung und schwerem Bandendiebstahl

    Weder die in Zueignungsabsicht weggenommene fremde bewegliche Sache noch die zerstörte oder beschädigte Sache müssen von wirtschaftlich messbarem Vermögenswert sein (vgl. zum Diebstahl RGSt 51, 97, 98; BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 1 StR 184/60, MDR 1960, 689; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 115, 116; LK-StGB/Vogel, aaO, § 242 Rn. 44; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, aaO, § 242 Rn. 4; vgl. zur Sachbeschädigung RGSt 10, 120, 121; BayObLG, NJW 1993, 2760, 2761; Fischer, aaO, § 303 Rn. 3; differenzierend LK-StGB/Wolff, aaO, § 303 Rn. 4, wonach die beschädigte oder zerstörte Sache für den Eigentümer zumindest einen Gebrauchs- oder Affektionswert haben muss).
  • LG Münster, 07.03.2016 - 2 KLs 7/15

    Kükenbrüterei, Strafbarkeit, Töten männlicher Küken

    4 St 44/77">4 St 44/77, juris-Rz.: 16f.; Caspar, NuR 1997, 577 (579, 583); Pfohl in: Münchener Kommentar, Strafgesetzbuch, Band 6, Nebenstrafrecht 1, 2. Auflage, § 17 TierSchG, Rz. 35; Metzger in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand September 2015, § 17 TierSchG, Rz. 24; wohl auch: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 11. Mai 2009, Az.: 1 Ss 28/09, Juris-Rz. 15; unklar: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 05.05.1993, Az.: 4St RR 29/93, juris-Rz. 9).
  • VG Oldenburg, 25.03.2004 - 2 A 1624/00

    Artgerechte Haltung; Fluchttiere; Schaf; Schafhaltung; Tierschutz;

    Außerdem gilt generell, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf (§ 1 Satz 2 TierSchG; zum Begriff "vernünftig" vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 4 St RR 29/93 -, NJW 1993, 2760 , das die Auffassung vertritt, synonyme Begriffe seien "nachvollziehbar" und "billigenswert").
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